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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln, unter welchen Bedingungen Sie Planoo nutzen. Sie sind bewusst in verständlicher Sprache geschrieben. Wo eine Zahl oder ein Name noch in eckigen Klammern steht, wird die Angabe im Angebot festgelegt.

Fassung September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Anbieterin ist Design ONE Christoph Trummer, Einzelunternehmen, Inhaber Christoph Trummer, Unterer Aareweg 19, 3250 Lyss (nachfolgend «Anbieterin»).

1.2 Diese AGB gelten für die Überlassung und Nutzung der Software «Planoo» als Dienstleistung über das Internet (Software as a Service) sowie für die damit verbundenen Leistungen wie Einrichtung, Stammdatenübernahme, Schulung und Support.

1.3 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbständigerwerbende, Behörden und andere gewerbliche Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten ist nicht vorgesehen; Bestimmungen des Konsumentenschutzes finden keine Anwendung.

1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit die Anbieterin ihnen ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat. Widersprechen sich die Dokumente, gilt in dieser Reihenfolge: das schriftliche Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung, der Anhang A (Datenbearbeitung im Auftrag), diese AGB.

2. Begriffe

3. Vertragsschluss und Demo-Zugang

3.1 Die Angaben auf www.planoo.ch sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet.

3.2 Der Demo-Zugang dient allein der Ansicht. Er wird regelmässig zurückgesetzt; dort erfasste Daten werden ohne Vorankündigung gelöscht. Echte Personendaten dürfen im Demo-Zugang nicht erfasst werden.

3.3 Ein zeitlich befristeter Testzugang mit eigener Umgebung wird nicht angeboten. Wer Planoo vor dem Vertragsschluss ansehen will, nutzt den Demo-Zugang nach Ziffer 3.2; der Vertrag selbst ist monatlich kündbar (Ziffer 10.2) und verlangt damit keine Vorabbindung.

4. Leistungen der Anbieterin

4.1 Überlassung. Die Anbieterin stellt dem Kunden die Anwendung während der Vertragsdauer über das Internet zur Nutzung bereit und betreibt die dafür nötige Infrastruktur. Der Kunde installiert nichts; er benötigt einen aktuellen Browser und eine Internetverbindung. Diese sind nicht Gegenstand des Vertrags.

4.2 Eigene Datenbank. Jeder Kunde erhält eine eigene Datenbank und einen eigenen Dateiablageort. Die Daten verschiedener Kunden liegen nicht in denselben Tabellen.

4.3 Serverstandort. Anwendung, Datenbanken und Sicherungen werden in der Schweiz betrieben. Ändert sich der Standort, kündigt die Anbieterin dies mindestens 60 Tage im Voraus an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.

4.4 Verfügbarkeit. Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zu. Nicht als Unterbruch gelten: angekündigte Wartungsarbeiten, Unterbrüche bei der Hosting-Partnerin, Störungen der Internetverbindung des Kunden sowie Ereignisse nach Ziffer 15. Wartungsarbeiten legt die Anbieterin nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten und kündigt planbare Arbeiten in angemessener Frist an.

4.5 Weiterentwicklung. Die Anwendung wird laufend weiterentwickelt. Die Anbieterin darf Funktionen ergänzen, ändern und technisch überholte Funktionen ersetzen, soweit der vereinbarte Leistungszweck gewahrt bleibt und der Kunde dadurch nicht wesentlich schlechter gestellt wird. Wird eine für den Kunden wesentliche Funktion ersatzlos gestrichen, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.

4.6 Support. Support leistet die Anbieterin per E-Mail an und nach Absprache per Telefon, an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage am Sitz der Anbieterin). Sie bearbeitet Anfragen in der Reihenfolge des Eingangs und der Dringlichkeit; eine Reaktions- oder Behebungsfrist wird nicht zugesichert. Im Preis enthalten ist der Support zu Bedienung und Funktionsstörungen. Nicht enthalten sind Schulungen, individuelle Auswertungen, Anpassungswünsche und die Stammdatenübernahme nach Ziffer 4.7; diese werden nach Aufwand zum Ansatz von CHF 120.– pro Stunde oder nach vorgängiger Pauschalofferte verrechnet.

4.7 Einrichtung und Stammdatenübernahme. Die Anbieterin richtet die Umgebung ein; das ist im Grundentgelt enthalten. Die Stammdatenübernahme ist eine einmalige Zusatzleistung zum Pauschalpreis von CHF 150.– und umfasst den Import bestehender Stammdaten – Mitarbeitende, Kunden, Standorte und Lieferanten – aus Excel- oder CSV-Dateien, sofern diese in einer üblichen, tabellarischen Form geliefert werden («saubere Listen»). Nicht umfasst sind Aufträge, bereits erfasste Arbeitszeiten, ToDos, Störungen, Rapporte und ähnliche Bewegungsdaten; diese erfasst der Kunde selbst in der Anwendung. Weicht der tatsächliche Aufwand für die Stammdatenübernahme wesentlich vom Üblichen ab — etwa weil die Dateien uneinheitlich aufgebaut oder zu bereinigen sind —, vereinbaren die Parteien vorgängig einen abweichenden Preis oder eine Verrechnung nach Ziffer 4.6. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Daten verantwortlich. Eine spätere oder wiederholte Übernahme wird nach Ziffer 4.6 verrechnet.

4.8 Sicherung. Die Anbieterin sichert Datenbanken und Dateien täglich. Die Sicherung dient der Wiederherstellung nach technischen Störungen. Sie ersetzt nicht die Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde kann jederzeit selbst einen vollständigen Export seiner Daten erzeugen und wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dies in eigenem Interesse regelmässig zu tun.

4.9 Was die Anwendung nicht leistet. Planoo dient der Planung, der Zeiterfassung und der Rapportierung im Betrieb. Es ersetzt nicht das Verzeichnis über Arbeits- und Ruhezeiten, das der Kunde als Arbeitgeber nach Art. 46 des Arbeitsgesetzes und Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz zu führen hat, und ebenso wenig die Lohnbuchhaltung oder die kaufmännische Buchführung. Für die Erfüllung dieser Pflichten bleibt der Kunde selbst verantwortlich.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde bezeichnet eine verantwortliche Ansprechperson und hält die Kontaktangaben aktuell.

5.2 Zugangsdaten sind persönlich, geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden; für jedes Benutzerkonto ist ein sicheres, nicht mehrfach verwendetes Passwort zu verwenden. Der Kunde stellt sicher, dass seine Benutzenden dies einhalten. Er meldet der Anbieterin unverzüglich, wenn ein Missbrauch zu vermuten ist. Für Schäden aus dem unbefugten Zugriff Dritter auf ein Benutzerkonto haftet die Anbieterin nicht, es sei denn, der Zugriff beruht auf einer von ihr zu vertretenden Sicherheitslücke der Anwendung.

5.3 Der Kunde nutzt die Anwendung nur im Rahmen des Vertrags und des geltenden Rechts. Untersagt sind insbesondere: das Erfassen rechtswidriger Inhalte, das Hochladen von Schadsoftware, Handlungen, welche die Verfügbarkeit für andere beeinträchtigen, sowie das automatisierte Auslesen der Anwendung über das für die Nutzung nötige Mass hinaus.

5.4 Der Kunde ist für die von ihm erfassten Inhalte verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass er berechtigt ist, die Personendaten seiner Kundschaft und seiner Mitarbeitenden in der Anwendung zu bearbeiten, und dass er die Informationspflichten nach Datenschutzrecht erfüllt (siehe Anhang A).

5.5 Erfasst der Kunde besonders schützenswerte Personendaten (etwa Gesundheitsangaben in Abwesenheitsgründen), tut er dies auf eigene Verantwortung und beschränkt sich auf das Notwendige.

5.6 Der Kunde meldet Störungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung und unterstützt die Anbieterin in zumutbarem Umfang bei deren Eingrenzung.

6. Nutzungsrecht

6.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags und gegen Bezahlung des Entgelts ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Anwendung über das Internet für seine eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. Die Zahl der Benutzenden ist nicht beschränkt, soweit es sich um Personen des Kunden handelt; für die Zahl der im Grundentgelt enthaltenen sowie zusätzlich buchbaren Benutzerkonten gelten Ziffer 8.1 und 8.2.

6.2 Alle Rechte an der Anwendung, am Quellcode, an der Gestaltung und an den Kennzeichen verbleiben bei der Anbieterin. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

6.3 Untersagt sind die Weitervermietung, die Nutzung für Dritte (ausgenommen die gewöhnliche Auftragsabwicklung des Kunden) sowie das Bearbeiten, Zurückentwickeln oder Nachbauen der Anwendung. Zwingende gesetzliche Befugnisse, namentlich Art. 21 URG, bleiben vorbehalten.

6.4 Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht.

7. Kundendaten

7.1 Alle Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden. Die Anbieterin erwirbt daran keine Rechte über das hinaus, was für die Erbringung der Leistungen nötig ist.

7.2 Die Anbieterin bearbeitet Kundendaten ausschliesslich auf Weisung des Kunden und zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. Für die Bearbeitung von Personendaten gilt ergänzend Anhang A (Datenbearbeitung im Auftrag), der Bestandteil dieses Vertrags ist.

7.3 Die Anbieterin darf anonymisierte, nicht auf den Kunden rückführbare Kennzahlen über die Nutzung der Anwendung zur Verbesserung des Produkts auswerten.

8. Preise und Zahlung

8.1 Das Grundentgelt beträgt CHF 69.– pro Monat für den gesamten Betrieb und richtet sich nicht nach der Zahl der Mitarbeitenden. Es umfasst bis zu 20 aktive Benutzerkonten; weitere Plätze lassen sich nach Ziffer 8.2 dazubuchen. Darin enthalten sind die Disposition, Kunden und Standorte, Aufträge und Störungen, die Zeiterfassung mit Überstunden, Monatsabschluss und Auswertungen, der Rapport mit Unterschrift, die Verrechnungsübersicht, ToDos und Infos, dazu Updates, Sicherungen, die Einrichtung der Umgebung und der Support nach Ziffer 4.6. Die Stammdatenübernahme nach Ziffer 4.7 ist eine einmalige Zusatzleistung und im Grundentgelt nicht enthalten.

8.2 Zusätzlich gebuchte Bereiche (Serviceliste mit Anlagen, Material und Lieferanten, Spesen, Push-Erinnerungen) sowie weitere Benutzerkonten über die in Ziffer 8.1 enthaltenen 20 hinaus erhöhen das monatliche Entgelt. Massgebend sind die im Preis-Abschnitt auf www.planoo.ch veröffentlichten Preise in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung; der Kunde kann dort vor der Bestellung zusammenstellen, was er bucht, und sieht den monatlichen Betrag. Weicht ein individuelles Angebot davon ab, geht dieses vor. Die Angabe «ab CHF 69.– pro Monat» bezeichnet das Grundentgelt nach Ziffer 8.1.

8.2a Bereiche und weitere Benutzerkonten kann der Kunde auch während der Laufzeit in seinem Zugang (Bereich «Abonnement») dazubuchen und abbestellen. Weitere Benutzerkonten werden in Blöcken zu 10 gebucht, online bis zu 30 über die in Ziffer 8.1 enthaltenen hinaus; wer mehr braucht, fragt bei der Anbieterin an. Dazugebuchtes ist sofort freigeschaltet; der angebrochene Monat wird nach Ziffer 8.5 anteilig verrechnet und separat belastet. Abbestelltes läuft bis zum Ende des laufenden Kalendermonats weiter und wird für diesen Monat voll verrechnet. Sinkt die Zahl der enthaltenen Benutzerkonten dadurch unter die Zahl der aktiven, bleiben die bestehenden Konten erhalten; neue lassen sich erst wieder anlegen, wenn Plätze frei sind. Die Anbieterin bestätigt eine Abbestellung in Textform.

8.3 Die Anbieterin ist zurzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne deren Ausweis. Wird die Anbieterin mehrwertsteuerpflichtig, kommt die Mehrwertsteuer ab dem Zeitpunkt der Steuerpflicht zu den genannten Preisen hinzu.

8.4 Abgerechnet wird monatlich im Voraus durch wiederkehrende Belastung des vom Kunden hinterlegten Zahlungsmittels über den Zahlungsdienstleister Payrexx (Anhang A Ziffer A.6). Der Kunde erhält dazu jeweils eine Rechnung beziehungsweise Quittung per E-Mail. Einen Wechsel des Zahlungsdienstleisters kündigt die Anbieterin mindestens 30 Tage im Voraus an; dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

8.5 Ein angebrochener Monat wird anteilig verrechnet. Nach Vertragsende bezahltes Entgelt wird anteilig zurückerstattet, ausgenommen bei einer Kündigung durch die Anbieterin aus wichtigem Grund nach Ziffer 10.4.

8.6 Verzug. Schlägt die wiederkehrende Belastung fehl – namentlich weil das hinterlegte Zahlungsmittel nicht mehr gültig ist —, fordert die Anbieterin den Kunden zur Aktualisierung des Zahlungsmittels auf. Bleibt die Zahlung daraufhin aus, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es ist ein Verzugszins von 5 % zu bezahlen (Art. 104 Abs. 1 OR); für die zweite und jede weitere Mahnung kann die Anbieterin CHF 20.– Bearbeitungsgebühr erheben. Bleibt die Zahlung nach der zweiten Mahnung mit einer Nachfrist von 10 Tagen aus, darf die Anbieterin den Zugang nach vorgängiger Ankündigung sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Die Sperre entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Die Daten bleiben während der Sperre erhalten; Ziffer 11 gilt sinngemäss.

8.7 Verrechnung. Der Kunde kann eigene Forderungen nur verrechnen, wenn sie von der Anbieterin anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.

9. Preisänderungen

9.1 Die Anbieterin kann die Preise anpassen. Sie teilt dies dem Kunden mindestens 60 Tage vor dem Wirksamwerden per E-Mail mit.

9.2 Ist der Kunde mit der Erhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Kündigt er nicht bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Anpassung als angenommen. Auf dieses Recht weist die Anbieterin in der Mitteilung hin.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1 Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und läuft auf unbestimmte Zeit. Es besteht keine Mindestlaufzeit.

10.2 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit auf das Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Der Kunde kündigt über die dafür vorgesehene Funktion in seinem Zugang (Bereich «Abonnement»); eine Kündigung in Textform, etwa per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse, bleibt daneben möglich. Die Anbieterin bestätigt Eingang und Vertragsende in Textform. Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Kündigung über dieselbe Funktion zurücknehmen; der Vertrag läuft dann unverändert weiter, und es entstehen ihm dadurch keine zusätzlichen Kosten.

10.3 Die Anbieterin kann ordentlich mit einer Frist von drei Monaten auf ein Monatsende kündigen, insbesondere wenn sie das Angebot einstellt.

10.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin namentlich vor bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen trotz Mahnung, bei erheblicher Verletzung der Ziffern 5.2, 5.3 oder 6.3 sowie bei Insolvenz des Kunden.

11. Vertragsende: Daten herausziehen und Löschung

11.1 Der Kunde kann seine Daten jederzeit – auch während der Kündigungsfrist – selbst vollständig exportieren: sämtliche Tabellen als CSV-Dateien sowie alle Dokumente und Fotos als Ordner je Kunde. Rapport-PDF und Anhänge sind im Export enthalten.

11.2 Nach Vertragsende bleibt der Zugang während 30 Tagen allein zum Zweck des Datenexports bestehen. Auf Wunsch stellt die Anbieterin stattdessen einen Datenbankabzug und die Dateien bereit; ein dafür nötiger Aufwand wird nach Ziffer 4.6 verrechnet.

11.3 Nach Ablauf dieser 30 Tage löscht die Anbieterin die Datenbank und die Dateien des Kunden endgültig. Sicherungskopien laufen mit dem Sicherungszyklus aus, längstens innert 14 Tagen. Der Kunde kann eine schriftliche Bestätigung der Löschung verlangen.

11.4 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Anbieterin, insbesondere für Rechnungen und Buchungsbelege, bleiben vorbehalten.

12. Gewährleistung

12.1 Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt einer erfahrenen Anbieterin. Sie schuldet den Betrieb der Anwendung in ihrer jeweils aktuellen Fassung, nicht die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses.

12.2 Software ist erfahrungsgemäss nie vollständig fehlerfrei. Die Anbieterin sichert nicht zu, dass die Anwendung ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder dass sie für einen vom Kunden vorausgesetzten, nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck taugt.

12.3 Gemeldete, reproduzierbare Mängel behebt die Anbieterin innert angemessener Frist, gestaffelt nach ihrer Auswirkung auf den Betrieb des Kunden. Ist die Nutzung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und behebt die Anbieterin ihn nicht innert angemessener Nachfrist, kann der Kunde das Entgelt für die betroffene Zeit angemessen herabsetzen oder den Vertrag ausserordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 13.

12.4 Keine Mängel sind: Beeinträchtigungen durch die Infrastruktur des Kunden, durch unsachgemässe Bedienung, durch fehlerhaft erfasste Daten oder durch Ereignisse nach Ziffer 15.

13. Haftung

13.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus Absicht und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

13.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig — wegbedungen. Insbesondere haftet die Anbieterin nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Ansprüche Dritter, Mehrkosten sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden.

13.3 Soweit eine Haftung besteht und nicht Ziffer 13.1 greift, ist sie auf jenen Betrag beschränkt, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an die Anbieterin bezahlt hat.

13.4 Für Datenverlust haftet die Anbieterin nur im Umfang des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäss erstellten Sicherung nötig gewesen wäre. Der Kunde trägt die Mitverantwortung nach Ziffer 4.8.

13.5 Die Anbieterin haftet für ihre Hilfspersonen nach Art. 101 OR im gleichen Umfang wie für sich selbst; die Beschränkungen dieser Ziffer gelten entsprechend.

13.6 Schadenersatzansprüche sind der Anbieterin innert 30 Tagen seit Kenntnis von Schaden und Ursache in Textform anzuzeigen.

14. Geheimhaltung

14.1 Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur für die Vertragserfüllung und geben sie nur an Personen weiter, die sie zur Erfüllung benötigen und ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

14.2 Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort, solange die Informationen nicht offenkundig geworden sind.

14.3 Die Anbieterin nennt den Kunden nur mit dessen vorgängiger Zustimmung als Referenz.

15. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, soweit diese auf Umständen beruht, die sie nicht zu vertreten hat und die sie mit zumutbaren Mitteln nicht abwenden konnte — namentlich Naturereignisse, Strom- und Netzausfälle grösseren Ausmasses, Angriffe auf die Infrastruktur, behördliche Anordnungen und Arbeitskämpfe. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert der Zustand länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag ausserordentlich kündigen.

16. Änderungen dieser AGB

16.1 Die Anbieterin kann diese AGB ändern, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage, des Angebots oder der eingesetzten Dienstleister nötig ist.

16.2 Sie teilt die neue Fassung mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden per E-Mail mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die neue Fassung als angenommen; auf diese Folge weist die Anbieterin in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

17. Beizug Dritter und Übertragung des Vertrags

17.1 Die Anbieterin darf zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte beiziehen, insbesondere für Hosting, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung. Sie bleibt für deren Leistung verantwortlich wie für ihre eigene. Für Unterauftragsbearbeiter gilt Anhang A Ziffer A.6.

17.2 Der Kunde kann den Vertrag nur mit vorgängiger Zustimmung der Anbieterin auf einen Dritten übertragen. Die Anbieterin darf den Vertrag im Rahmen einer Nachfolgeregelung oder einer Umwandlung ihres Unternehmens übertragen; der Kunde kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Übergangs kündigen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Mitteilungen erfolgen in Textform an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hält seine Adresse aktuell.

18.2 Ist eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

18.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Kollisionsnormen.

18.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lyss, Schweiz. Die Anbieterin kann den Kunden auch an dessen Sitz belangen. Vor der Anrufung eines Gerichts suchen die Parteien in guten Treuen eine Einigung.


Anhang A – Datenbearbeitung im Auftrag

Dieser Anhang ist Bestandteil des Vertrags und regelt die Bearbeitung von Personendaten durch die Anbieterin im Auftrag des Kunden (Art. 9 DSG; soweit anwendbar Art. 28 DSGVO). Er gilt anstelle eines separaten Auftragsbearbeitungsvertrags, solange die Parteien nichts anderes vereinbaren.

A.1 Rollen. Der Kunde ist Verantwortlicher, die Anbieterin Auftragsbearbeiterin. Der Kunde bestimmt Zweck und Mittel der Bearbeitung und ist für die Zulässigkeit der von ihm erfassten Daten verantwortlich, einschliesslich der Information seiner Mitarbeitenden und seiner Kundschaft.

A.2 Gegenstand, Dauer und Zweck. Gegenstand ist der Betrieb der Anwendung Planoo samt Support, Fehlerbehebung, Sicherung und Wiederherstellung. Die Bearbeitung dauert so lange wie der Vertrag, zuzüglich der Fristen nach Ziffer 11.

A.3 Betroffene Personen und Datenkategorien.

Betroffene Daten
Mitarbeitende des Kunden Name, E-Mail, Passwort-Hash, Rolle, Eintrittsdatum, Sollstunden, Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Spesen, Unterschrift, Anmeldeprotokolle
Kundschaft und Ansprechpersonen des Kunden Firma, Namen, Adressen (Rechnung und Einsatzort), Telefon, E-Mail, Anlagen, Aufträge, Rapporte, Fotos, Dokumente
Lieferanten des Kunden Firma, Kontaktangaben

Besonders schützenswerte Personendaten sind nicht vorgesehen. Erfasst der Kunde dennoch solche Angaben, geschieht dies in eigener Verantwortung (Ziffer 5.5).

A.4 Weisungen. Die Anbieterin bearbeitet die Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Kunden; die Nutzung der Anwendung selbst gilt als Weisung. Hält die Anbieterin eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie dies mit und darf deren Ausführung aussetzen. Eine Bearbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt; ausgenommen sind anonymisierte Nutzungskennzahlen nach Ziffer 7.3 und gesetzliche Pflichten.

A.5 Vertraulichkeit und Sicherheit. Die Anbieterin verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit. Sie trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen nach Art. 8 DSG und Art. 3 DSV, namentlich: verschlüsselte Übertragung (TLS), gehashte Passwörter, eine eigene Datenbank und einen eigenen Datenbankbenutzer je Kunde, nicht öffentlich abrufbare Dateiablage mit Auslieferung erst nach Anmeldung, abgestufte Rollen und Rechte, tägliche Sicherung sowie beschränkten und verschlüsselten Serverzugang. Die Massnahmen dürfen dem Stand der Technik folgend angepasst werden, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.

A.6 Unterauftragsbearbeiter. Der Kunde stimmt dem Beizug folgender Unterauftragsbearbeiter zu:

Unterauftragsbearbeiter Leistung Ort
Metanet AG, Zürich Hosting, Datenbanken, Sicherungen, E-Mail-Versand Schweiz
Payrexx AG, Thun Zahlungsabwicklung Schweiz
Push-Dienste der Browserhersteller (Google, Mozilla, Apple) Zustellung von Push-Meldungen, nur bei eingeschalteter Erinnerung teilweise Ausland

Einen Wechsel oder eine Ergänzung teilt die Anbieterin mindestens 30 Tage im Voraus mit. Der Kunde kann aus wichtigem sachlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.

A.7 Bekanntgabe ins Ausland. Server, Datenbanken und Sicherungen stehen in der Schweiz. Im Rahmen dieser Auftragsbearbeitung gelangen Personendaten nur in den folgenden zwei Fällen ins Ausland:

a) Push-Meldungen. Schaltet eine Nutzerin oder ein Nutzer im eigenen Profil Push-Erinnerungen ein, läuft deren Zustellung zwangsläufig über den Push-Dienst des Browserherstellers (A.6); dessen Server können im Ausland stehen, namentlich in den Vereinigten Staaten. Übermittelt werden die Adresse des Push-Endpunkts und der Inhalt der Meldung; der Inhalt ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und für den Push-Dienst nicht lesbar. Grundlage ist die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person, die sie mit dem Einschalten erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. a DSG; soweit anwendbar Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ohne diese Einwilligung findet keine solche Übermittlung statt.

b) E-Mail-Versand. Stellt die Anwendung eine Nachricht zu – namentlich den unterschriebenen Rapport an die Kundschaft des Kunden —, übergibt die Anbieterin sie ihrem Mailserver in der Schweiz; dieser stellt sie dem Mailanbieter der Empfängerin oder des Empfängers zu. Sitzt dieser Anbieter im Ausland, gelangt die Nachricht dorthin. Welcher Anbieter das ist und in welchen Staaten dessen Server stehen, bestimmt die Empfängerseite mit ihrer Adresswahl, nicht die Anbieterin. Der Kunde entscheidet als Verantwortlicher über Empfänger und Versand und dafür, dass er die Adresse verwenden darf; Grundlage ist die Abwicklung des Vertrags zwischen ihm und seiner Kundschaft (Art. 17 Abs. 1 lit. b DSG; soweit anwendbar Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO). Das gilt für jede E-Mail und lässt sich technisch nicht anders lösen.

Darüber hinaus gibt die Anbieterin im Rahmen dieser Auftragsbearbeitung keine Personendaten ins Ausland bekannt. Die Abwicklung der Zahlungen des Kunden (Ziffer 8.4) gehört nicht zu dieser Auftragsbearbeitung; dort ist die Anbieterin selbst Verantwortliche.

A.8 Unterstützung. Die Anbieterin unterstützt den Kunden in angemessenem Umfang bei Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und Herausgabebegehren betroffener Personen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen. Wendet sich eine betroffene Person direkt an die Anbieterin, leitet diese das Begehren unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet es nicht selbst. Aufwand, der über die Auskunft aus der Anwendung hinausgeht, wird nach Ziffer 4.6 verrechnet.

A.9 Verletzung der Datensicherheit. Die Anbieterin informiert den Kunden unverzüglich, nachdem ihr eine Verletzung der Datensicherheit bekannt geworden ist, und stellt ihm die Angaben zur Verfügung, die er für seine eigene Meldung an die Aufsichtsbehörde und an betroffene Personen benötigt.

A.10 Rückgabe und Löschung. Nach Vertragsende gilt Ziffer 11: 30 Tage Zugang zum Export, danach endgültige Löschung von Datenbank und Dateien, Sicherungskopien mit dem Sicherungszyklus. Auf Verlangen bestätigt die Anbieterin die Löschung schriftlich.

A.11 Nachweis. Die Anbieterin weist die Einhaltung dieses Anhangs auf Anfrage in geeigneter Form nach. Eine Überprüfung vor Ort ist nach vorgängiger Ankündigung von mindestens 30 Tagen, während der ordentlichen Arbeitszeiten und höchstens einmal jährlich möglich; der Aufwand der Anbieterin wird nach Ziffer 4.6 verrechnet, ausser die Prüfung deckt eine wesentliche Verletzung auf.